Altölverordnung
Altölverordnung (AltölV)
§ 8 Altölannahmestelle bei Abgabe an Endverbraucher
Wir sind gemäß der AltölV verpflichtet, folgende gebrauchte Öle kostenlos zurückzunehmen. (Vebrennungsmotorenöle, Getriebeöle, Ölfilter und beim Ölwechsel regelmäßig anfallende ölhaltige Abfälle).
Sie können Altöl in der Menge bei uns zurückgeben, das der bei uns gekauften Menge entspricht.
Diese Verpflichtung besteht nur gegenüber Endverbrauchern und wird auch nur diesen gewährt!
Rückgabeort ist unser Firmensitz
Sie können uns das gebrauchte Öl, bei Übernahme der Versandkosten, zurücksenden. Bitte beachten Sie, dass für Altöl möglicherweise besondere Transportbedingungen gelten.
Bitte nehmen Sie auf alle Fälle vorab Kontakt mit uns auf. Undefinierbare Pakete werden evtl. nicht angenommen.